Kostenrahmen
Es wird nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ – 1996) abgerechnet. Es besteht keine allgemeine Kassenzulassung. Da gesetzliche Krankenkassen eine Behandlung durch Akupunktur / chinesische Medizin im Regelfall nicht erstatten, biete ich diesen Patienten die Leistungen zu einem reduzierten GoÄ-Satz an.